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Der Gesetzgeber schreibt dem Regalbetreiber die Prüfung seiner Anlagen mindestens einmal Jährlich vor.
Wir übernehmen das für Sie und prüfen Ihre Anlagen gemäß DGUV Regel 298-061und DIN EN 15635 z.B. auf Anfahrschäden, Absenkungen, mangelhafte Kennzeichnung oder Befestigungen.
Auf Wunsch setzen wir Ihre Regalanlage instand! Durch jahrelange Erfahrung und Kompetenz können wir diesen Service schnell, unkompliziert und qualitativ hochwertig durchführen – und das natürlich deutschlandweit.
Als zertifizierte Regal-Inspekteure kontrollieren wir herstellerunabhängig und vorschriftsgemäß gemäß DGUV Regel 298-061 und DIN EN 15635 z.B.:
Sie enthält Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu ermöglichen. Dazu werden unter anderem
folgende Aspekte betrachtet:
• Rechtliche Grundlagen
• Bau und Ausrüstung
• Betrieb
• Prüfung
• Instandhaltung
Die 208-061 ist aus der DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ entstanden und enthält Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu ermöglichen. Dazu werden unter anderem die Aspekte Rechtliche Grundlagen, Bau und Ausrüstung, Betrieb, Prüfung sowie die Instandhaltung von Ladungseinrichtungen und Ladungsträgern betrachtet.
Die DGUV Regel 108-007 wurde zurückgezogen.
Hier können Sie den neuen Grundsatz bei der DGUV ansehen
Quelle: DGUV
Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen
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