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Wir führen die wiederkehrenden Prüfungen von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) für Ihr Unternehmen aus – unabhängig vom Hersteller der Ausrüstung.
Prüfung von PSAgA unabhängig vom Hersteller
Wir kommen für die Prüfung zu Ihnen oder holen die PSAgA bei Ihnen ab*
Als zertifizierte Sachkundige nach DGUV 312-906 garantieren wir eine professionelle Prüfung
Die DGUV Regel 112-198/112-199 enthält Vorschriften und Empfehlungen zur Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) und zum Retten aus Höhen und Tiefen in der Industrie, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und Sicherheit zu gewährleisten.
Die DGUV Information 312-906 gibt Hinweise zur Prüfung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA). Sie beschreibt Prüfmethoden, Prüffristen und Verantwortlichkeiten, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Ausrüstung in der Industrie zu gewährleisten.
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