Gemäß DGUV Grundsatz 308-009
- Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
Inhalte:
Theorie
- Vorschriften
- Rechtliches
- Bauforman
- Antriebsarten
- Schriftliche Prüfung
Praxis
- Abfahrtskontrolle
- Übungsfahrten
- Praktische Prüfung
Ausbildungsstufen:
Stufe 1
Allgemeine Ausbildung
- Ausbildung auf Teleskopstapler mit starrem Aufbau
Stufe 2a
Zusatzausbildung
- Ausbildung auf Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen (roto)
Stufe 2b
Betriebliche Ausbildung
- Zusatzausbildung für den Einsatz einer Hubarbeitsbühne
Stufe 3
Baustellenbezogene Unterweisung
Hinweise zur Differenzierung von 1- bzw. 2-Tageskursen:
Grundsätzlich sind zwei Tage für die Qualifizierung „Bedienderschulung Teleskopstapler“ vorgesehen. Wenn ausreichende Vorkenntnisse nachgewiesen werden, kann ein 1-Tageskurs ausreichend sein.
Berechtigung hierfür ist der Nachweis von mindestens 20 Übungseinheiten (Praxis), welche von einem Unternehmer bescheinigt werden müssen. Als Bescheinigung akzeptieren wir das ausgefüllte und von einer authorisierten Person unterschriebene Formular, welches wir Ihnen HIER zum Download bereitstellen.