Gemäß DGUV Grundsatz 308-001
- Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“
Inhalte:
Theorie
- Vorschriften
- Rechtliches
- Bauformen
- Antriebsarten
- Schriftliche Prüfung
Ausbildungsstufen:
Praxis
- Abfahrtskontrolle
- Übungsfahrten
- Praktische Prüfung
Stufe 1
Allgemeine Ausbildung
- Ausbildung auf Frontgabelstapler
Stufe 2
Zusatzausbildung
- Ausbildung auf Schubmaststapler, Querstapler, Kommissionierstapler und speziellen Anbaugeräten
Stufe 3
Betriebliche Ausbildung
- Betriebliche Rahmenbedingungen (Betriebsanweisung)
- Einweisung auf eigenen Fahrzeugen
Hinweise zur Differenzierung von 1- bzw. 2-Tageskursen:
Grundsätzlich sind zwei Tage für die Qualifizierung „Bedienderschulung Gabelstapler“ vorgesehen. Wenn ausreichende Vorkenntnisse nachgewiesen werden, kann ein 1-Tageskurs ausreichend sein.
Berechtigung hierfür ist der Nachweis von mindestens zehn Übungseinheiten (Praxis), welche von einem Unternehmer bescheinigt werden müssen. Als Bescheinigung akzeptieren wir das ausgefüllte und von einer authorisierten Person unterschriebene Formular, welches wir Ihnen HIER zum Download bereitstellen.